INVENTARLISTE laut Artikel 6 EEDIII

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Inventarliste der Gemeindegebäude
 


Gemäß Artikel 6 der Energieeffizienzrichtlinie (EED III) veröffentlicht die Gemeinde eine Übersicht ihrer öffentlichen Gebäude.
In der Inventarliste sind die Liegenschaften mit den dazugehörigen Energieausweisen ersichtlich. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und dienen der Transparenz im Bereich Energieeffizienz.

 

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